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Für jeder direkte Reservierung die über unser online Buchungssystem gebucht wird, veranschlagen wir eine Reservierungs-, bzw. Stornogebühr von 157,00 Euro (je nach Event) als Buchungssicherheit.
Es kann immer etwas passieren. Jedoch ist es für alle schade, wenn jemand nicht kommt und die Tour Plätze frei bleiben, obwohl Andere gerne mitgefahren wären. Bitte informiert uns rechtzeitig!
Solltet Ihr eine gebuchte Tour nicht antreten, entstehen Stornogebühren.
Bei Rücktritt von der Tour (Stornierung durch schriftliche Erklärung, zum Beispiel per WhatsApp) fallen Stornogebühren in Höhe der Reservierungsgebühr von Euro 157,00 an.
Lieber BOOK@FRIENDS® Gast,
die folgenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen Euch (nachfolgend „Kunde“) und uns (nachfolgend: „Vermittler“) geschlossenen Vertrages.
1. ABSCHLUSS DES RESEVIERUNGSVERTRAGES /VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE
1.1. Für alle Reservierungen gilt:
a) Grundlage des Angebots sind die Tour Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen der Partner des Vermittlers für die jeweilige Tour, so wie sie auf der Webseite aufzufinden sind.
b) Die vom Vermittler gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Touren, den Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Teilnehmerzahl und die Stornokosten werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
c) Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden – zum Beispiel Kinderermäßigung/Kostenfreiheit von Kleinkindern – ist das Alter des Kindes am vertraglich vereinbarten Tour Datum maßgebend. Dieses Alter ist vom Vermittler bei der Reservierung anzugeben.
1.2. Für Reservierungen, die schriftlich, per SMS, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen, gilt:
a) Mit der Reservierung (Tour Anmeldung) bietet der Kunde dem Vermittler den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung durch den Vermittler zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Vermittler dem Kunden eine entsprechende Reservierungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. per WhatsApp, oder E-Mail).
1.3. Bei Reservierungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der online Reservierung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Reservierungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Reservierung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Vermittler gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Vermittler den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Tour Anmeldung/Reservierung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Tour Anmeldung/Reservierung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Tour Bestätigung des Vermittlers beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Tour Bestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Reservierung gemäß f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Tour Bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verträgen nach § 651 a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossenen wurden kein Widerrufsrecht besteht.
2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEUNTERLAGEN
2.1. Bei Reservierung und Zahlung über das online Reservierungssystem ist der Tour Preis erst vor Ort an den örtlichen Tourguide / Tourveranstalter sofort in voller Höhe zu bezahlen. Dem Kunden ist bewusst, dass Reservierungen über das online Buchungssystem mit einer Reservierungsgebühr verbunden sind und damit teuer sind als direkte Buchungen ohne Nutzung des online Buchungssystems.
2.3. Erhält der Kunde direkt von dem Vermittler eine Rechnung und Bestätigung, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Vermittler zu leisten.
3. Leistungsbeschränkungen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Vermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diesem vor Tour Beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN / REISERÜCKTRITTSKOSTEN
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Tour Beginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger gegenüber dem örtlichen Tourguide / Tourveranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Tourguide / Tourveranstalter vor Ort.
4.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Reservierungsgebühr nicht.
4.3. Der Vermittler macht folgende pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädigung geltend:
4.4. Der Vermittler behält sich vor, anstelle der Pauschalen in 4.3. eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
5. ÄNDERUNGEN AUF VERLANGEN DES KUNDEN/UMBUCHUNGEN/ ERSETZUNGSBEFUGNIS
5.1. Verlangt der Kunde nach Abschluss der Reservierung eine Umbuchung, so ist diese einmalig bis 22 Tage vor dem Tour Termin möglich, wenn die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters zur Verfügung steht. Umbuchungen sind Änderungen des Tour Termins.
5.2. Für Umbuchungen wird neben dem geänderten Tourpreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Vermittler nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 € fällig, es sei denn die Umbuchung beruht auf einer fehlenden, unzureichenden oder falschen vorvertraglichen Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden.
5.3. Der Kunde kann nach Maßgabe von § 651 e BGB durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vom Vermittler verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Vermittler 7 Tage vor Tour Beginn zugeht. Für den Tour Preis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651 e BGB als Gesamtschuldner.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Tour Leistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung der örtlichen Tourguides / Tourveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Reservierungsgebühr.
7. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
7.1. Der örtliche Tourguide / Tourveranstalter kann den Vertrag auch nach Tour Beginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den örtlichen Tourguide / Tourveranstalter oder die Tour Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Tourveranstalters, gegenüber Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Tour Gästen der Fall. Dem Veranstalter steht im Fall der Kündigung der Tour Preis weiter zu.
7.2. Leistet der Kunde den Tour Preis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann der Vermittler von dem Vertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung verlangen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. Der Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden, insbesondere solche die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
9. DATENSCHUTZ
Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Tour oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.
Stand: 01.07.2024